Institut für Ethik, Geschichte und Theorie der Medizin
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Forschung mit Smartphone-Apps: Ethische, technische und rechtliche Implikationen für die Begutachtung durch Forschungsethikkommissionen an Medizinischen Fakultäten

Wissenschaftliches Symposium am 19.10.2023, 14:00 -18:00 Uhr

19.10.2023

Mobile Gesundheitstechnologien wie Gesundheitsapps auf Smartphones und Wearables (z.B. Smartwatches) bieten viele Möglichkeiten für die Versorgung von Patienten und die Prävention von Krankheiten. Die Anwendungsmöglichkeiten reichen von relativ einfachen Schritt- und Kalorienzählern bis hin zu Geräten, die ein komplexes Monitoring von Krankheitssymptomen oder alltäglichen Handlungsweisen erlauben. Solche Anwendungen können im Gesundheitswesen eingesetzt werden, um beispielsweise die Diagnostik zu erleichtern, den Therapieerfolg im häuslichen Umfeld zu überwachen oder um die Prävention bei Menschen mit einem erhöhten Krankheitsrisiko zu unterstützen. Nicht alle Anwendungen sind ein „Medizinprodukt“ im engeren Sinne, v.a. dann nicht, wenn sie als Fitness- oder Wellnessprodukte eingeordnet werden.

Werden mobile Gesundheitstechnologien zur Erreichung von Gesundheitszielen eingesetzt, ist es geboten, sie wissenschaftlich zu überprüfen, das heißt systematisch ihre Wirkung zu beforschen, Standards für ihre Anwendung zu beschreiben und die damit einhergehenden Risiken zu identifizieren. Doch worauf müssen Antragsteller und Mitglieder von Ethikkommissionen achten, wenn mit Smartphone-Apps oder Wearables geforscht wird? Welche Risiken gehen mit der Forschung einher und wie können sie minimiert und angemessen gehandhabt werden? Welche Anforderungen sind an den Datenschutz zu stellen, wenn sensible Gesundheitsdaten digital übermittelt werden? Welche rechtlichen Regelungen müssen von Forschenden in jedem Fall eingehalten werden?

In dieser Veranstaltung sollen die ethischen, technischen und rechtlichen Implikationen der Forschung mit Smartphone-Apps in den Blick genommen werden. Durch Expertenvorträge aus der Informatik, der Public Health-Ethik und dem Recht wollen wir Orientierung geben, welche Herausforderungen bestehen und welcher Umgang damit ethisch geboten ist. In der Diskussion unter Beteiligung von Mitgliedern der Forschungsethikkommission an der Medizinischen Fakultät der LMU möchten wir die ethische Urteilsbildung für konkrete Anwendungsszenarien unterstützen und aufzeigen, in welchen Anforderungen bisher (kein) Konsens besteht.

Die Veranstaltung ist öffentlich und wir laden nicht nur Akademiker, sondern insbesondere auch App-Nutzer und Patientenvertreter ein, sich an dem Austausch zu beteiligen.

Wir freuen uns über Ihr Interesse!

Katja Kühlmeyer, Rudolf Huber, Sieglinde Wilkes, Beate Henrikus

für die Mitglieder der Ethikkommission an der Medizinischen Fakultät der LMU

Programm

[Die Links führen zu den Aufzeichnungen der Vorträge auf youtube.]

14:00 - 14:15 Uhr: Begrüßung und Einführung in die Veranstaltung
14:15 - 15:45 Uhr: Fachvorträge
                              1. Technik: Prof. Dr. Albrecht Schmidt (LMU München)
                              2. Ethik: Prof. Dr. Verina Wild (Universität Augsburg)
                              3. Recht: Prof. Dr. Ulrich M. Gassner (Universität Augsburg)

                                                      Pause

16:15 - 16:45 Uhr: Impulsvorträge
                              1. Risiken: Prof. Dr. Randolph Penning (LMU München)
                              2. Chancen: Prof. Dr. Frank Padberg (LMU Klinikum)

16:45 – 17:45 Uhr: Podiumsdiskussion zu Risiken und Chancen der appbasierten Forschung
17:45 - 18:00 Uhr:  Abschluss der Veranstaltung

Bei Fragen wenden Sie sich bitte an: ethikkommission@med.uni-muenchen.de

Die Veranstaltung wurde von der Bayerischen Landesärztekammer mit 4 CME-Punkten zertifiziert.

Wissenschaftliche Koordination:
Dr. Katja Kühlmeyer, Institut für Ethik, Geschichte und Theorie der Medizin der LMU
Prof. Dr. Rudolf Huber, Ethikkommission an der Medizinischen Fakultät der LMU
Dr. Sieglinde Wilkes, Ethikkommission an der Medizinischen Fakultät der LMU
Dr. Beate Henrikus, Ethikkommission an der Medizinischen Fakultät der LMU

Referenten:
Prof. Dr. Albrecht Schmidt ist Professor für Informatik am Lehrstuhl für Human-Centered Ubiquitous Media der Ludwig-Maximilians-Universität (LMU) München. Er befasst sich mit Fragen der Mensch-Computer Interaktion in Medientechnologie und ubiquitären Computersystemen. Darüber hinaus ist er stellvertretender Vorsitzender der Ethikkommission der Fakultät für Mathematik, Informatik und Statistik der Ludwig-Maximilians-Universität München (LMU).

Prof. Dr. Verina Wild ist Professorin für Ethik der Medizin an der Universität Augsburg und Direktorin des Instituts für Ethik und Geschichte der Gesundheit in der Gesellschaft (Institute for Ethics and History of Health in Society, IEHHS). In ihrer BMBF-Nachwuchsforschergruppe erforscht sie derzeit ethische, rechtliche und gesellschaftliche Implikationen mobiler Gesundheitstechnologien (mHealth).

Prof. i.R. Dr. Ulrich M. Gassner ist Professor für Öffentliches Recht an der Universität Augsburg und Gründungsdirektor der Forschungsstelle für E-Health-Recht (FEHR). Dort beschäftigt er sich mit der dogmatisch fundierten Erforschung und Entwicklung des nationalen, europäischen und internationalen E-Health-Rechts.

Prof. Dr. Frank Padberg ist Leiter der Sektion Psychosomatische Medizin und Psychotherapie an der Klinik für Psychiatrie und Psychotherapie am LMU Klinikum. Er ist außerdem Leiter des „Center for Non-invasive Brain Stimulation Munich-Augsburg (CNBSMA)“ und der „Psychotherapy and Social Neuroscience Research Unit“. Seine Forschungsschwerpunkte beinhalten Arbeiten zu psychischen Störungsbilder (Komplexe affektive Erkrankungen, Traumafolgestörungen) und Behandlungsformen (Psychotherapieforschung, Nicht-invasive Hirnstimulationsverfahren). Er ist wissenschaftliches Mitglied im Deutschen Zentrum für Psychische Gesundheit (DZPG).

Prof. Dr. Randolph Penning ist Arzt und Rechtsmediziner am Institut für Rechtsmedizin der LMU München. Er verfügt über einen großen Erfahrungsschatz aus seinen beruflichen Tätigkeiten, die er in dieser Rolle ausüben durfte (u.a. Sachverständiger vor Gericht). Neben Datenschutzrecht und Arztrecht ist Prof. Penning auf Kindeswohl (Misshandlung und Todesfälle) und Substanzmissbrauch spezialisiert. Bereits seit 1995 ist er Mitglieder der Ethikkommission an der Medizinischen Fakultät der LMU München.

 

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