Verbundprojekt: Förderung gesundheitlicher Eigenverantwortung: Möglichkeiten und Grenzen aus philosophisch-ethischer, rechtlicher und gesundheitsökonomischer Sicht
Förderung: Bundesministerium für Gesundheit (BMG), Geschäftszeichen: ZMV I 1-2516 FSB 018
Projektkoordination, Leiter Teilprojekt ETHIK: Prof. Dr. Georg Marckmann
Leiter Teilprojekt RECHT: Prof. Dr. Stefan Huster, Institut für Sozial- und Gesundheitsrecht, Ruhr-Universität Bochum
Leiter Teilprojekt GESUNDHEITSÖKONOMIE: Prof. Dr. Jonas Schreyögg, Hamburg Center for Health Economics, Universität Hamburg
Mitarbeiter*innen:
PD Dr. Oliver Rauprich, wissenschaftlicher Mitarbeiter im Teilprojekt Ethik
Rahel Pereira, wissenschaftliche Hilfskraft im Teilprojekt Ethik
Das Verbundprojekt verfolgt die übergreifende Zielsetzung, zu einer interdisziplinären
Klärung des normativen Konzepts gesundheitlicher Eigenverantwortung beizutragen und mit Blick auf
die zukünftigen Herausforderungen durch den demografischen Wandel – Zunahme chronischer Multimorbidität
und weitere Verschärfung der finanziellen Situation der gesetzlichen Krankenversicherung
(GKV) – die Möglichkeiten und Grenzen einer Förderung von Eigenverantwortung im Gesundheitswesen
zu erforschen. Dabei werden neben der philosophisch-ethischen Analyse auch rechtliche und
gesundheitsökonomische Überlegungen integriert, da das Konzept sozialrechtlich verankert und zu
deuten ist und ökonomische Betrachtungen insbesondere angesichts der sich abzeichnenden finanziellen
Entwicklung der GKV nicht ausgeblendet werden können. Insbesondere sollen dabei das Potenzial
und die Vertretbarkeit von Anreizen zur Förderung der gesundheitlichen Eigenverantwortung (sog.
nudging) untersucht werden. Die exemplarische Anwendung der Ergebnisse auf eine konkrete Erkrankung
wie z.B. den Diabetes Typ II sollen den Transfer in die Planungs- und Versorgungs-Praxis
im Gesundheitswesen erleichtern. In Zusammenführung der Ergebnisse aus den drei Teilprojekten
ETHIK, RECHT und GESUNDHEITSÖKONOMIE sollen Empfehlungen erarbeitet werden für eine
ethisch begründete, rechtlich vertretbare und ökonomisch sinnvolle Förderung gesundheitlicher Eigenverantwortung.